Gema gewinnt vor Gericht gegen Suno: KI-Training mit bekannten Liedern unzulässig
Wie das Landgericht München entschied, verstoße das Training der Suno-KI mittels geschützter Musik deutscher Künstler gegen das Urheberrecht.
Damit gibt das Gericht einer Klage der Gema gegen die KI-Musikerstellungsplattform weitestgehend statt. Der Firma aus den USA wird damit verboten, mittels ihres KI-Modells ohne Einwilligung des Rechteinhabers deren Musik zu imitieren oder zu vervielfältigen. Ebenso darf das Training der KI mittels der Lieder nicht mehr erfolgen. Auch wenn das Urteil prinzipiell zunächst die Rechte der Urheber stärkt, sind dessen Auswirkungen aktuell noch unklar. Es stellt sich zunächst die Frage, ob sich Suno als US-Unternehmen überhaupt an das Urteil aus Deutschland halten wird – hier bestehen einige Zweifel. Grundsätzlich dürfte das Urteil weitere Klagen gegen Video-KIs und die Unternehmen dahinter ermöglichen, wobei hier eine ähnlich starke Lobby wie in der Musikbranche fehlt und ihr mit X, Google und Co. fast unangreifbare Unternehmen gegenüberstehen. Ein Urteil eines Landgerichts ist, was diese Fälle betrifft, wohl eher ein Tropfen auf dem heißen Stein – nichtsdestotrotz aber einer mit Signalwirkung.