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Praxistest: DJI Mini 3 Pro: kleine, führerscheinfreie Drohne - großes Kino? - Fazit und Regeln zu Minidrohnen

| Joachim Sauer

Seite 3 von 3: Fazit und Regeln zu Minidrohnen

FAZITDas große Plus der kleinen DJI Mini 3 Pro ist das geringe Fluggewicht, das ihr den Luftraum in Wohngebieten öffnet und das Abheben auch ohne Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) ermöglicht. Zum Glück gibt’s jetzt auch hier mehr Sensoren, die das Fliegen sicherer machen, denn besonders in Notsituationen ist es elementar, dass die Drohne auf dem Weg zur Basis Hindernisse automatisch erkennt. Doch so richtig zum Plus wird dies alles erst durch die deutlich bessere Kameraleistung, die das kleine Fluggerät tatsächlich auf ein professionelles Niveau hebt. Damit dürfte die Mini 3 Pro wohl so wie Actioncams demnächst zum Standard-Werkzeug gehören, das Drehteams einfach dabei haben müssen.

DJI Mini 3 Pro DJI RC Control Sticks Hover web

Die optionale Fernbedienung RC-N1 ist derzeit sehr zu empfehlen, denn bei uns wollten auf iOS-Smartphones die App nicht stabil laufen.

Regeln für Mini-Drohnen unter 250 GrammDie Mini 3 Pro hat allein aufgrund des geringeren Gewichts einige Vorteile und dennoch muss der Pilot vor dem Abheben einige gesetzliche Regeln befolgen. Bei Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm benötigt man keinen EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) noch den sogenannten Kompetenznachweis, den man auch oft als den kleinen EU-Drohnenführerschein bezeichnet. Da solche Leichtdrohnen in die Kategorie „Open A1“ fallen ist der Betrieb auch dann erlaubt, wenn er in der unmittelbaren Nähe von unbeteiligten Menschen stattfindet. Auch der Flug in Städten beziehungsweisen Wohngebieten ist möglich. Allerdings: Beides gehört nicht zum guten Ton und nach wie vor verboten ist das überfliegen fremder Grundstücke. Zudem gelten weiterhin die Flugverbotszonen, so dass man weder in unmittelbarer Nähe von Flughäfen noch über Autobahnen und Bundesstraßen fliegen darf. Gerade weil aber auch mit diesen leichten Drohnen nicht alles erlaubt ist, bleibt es dabei, dass man eine Haftpflicht-Versicherung abschließen und an der Drohne eine UAS-Betreiber-ID (e-ID) anbringen muss. Zudem ist eine Registrierung als Pilot beim Luftfahrtbundesamt nötig, wobei diese allein die persönlichen Daten und eine Hinterlegung der Drohnenversicherung sowie des Personalausweises umfasst. Eine Registrierung der Drohne an sich ist nicht nötig, so dass man auch mehrere Flugdrohnen betreiben kann.

Autoren: Joachim Sauer / Bilder: DJI, MEDIENBUREAU

Artikel begleitend zur VIDEOAKTIV 4/2022:

Praxistest: Joby Wavo Air Stereo-Funkmikrofon - zwei Sender, ein Empfänger Praxistest: Zhiyun Crane M3 - Gimbal für kompakte Fotofilm-Kameras Test: Sony FE PZ 16-35mm F4 G - motorische Weitwinkel-Zoom-Optik für Vollformat Testprotokoll: Panasonic Lumix GH6

 

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